Bauwerksbuch

Für eine lückenlose Erfassung bautechnischer Daten

Die Erstellung eines gesetzlichen Bauwerksbuch ist Pflicht, und die APHELION Baumanagement ist intern sowie extern der perfekte Partner. Bis zum Jahr 2030 müssen alle Gebäude mit Errichtungsdatum 1919 bis 1945 vollständig digital dokumentiert sein. Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, müssen das Bauwerksbuch bis Ende 2027 vorlegen.

Wir unterstützen Sie dabei – professionell, zuverlässig und unkompliziert.

Was passiert, wenn man das Bauwerksbuch nicht vorweisen kann?
Wird das Bauwerksbuch nicht erstellt oder nicht fristgerecht digital bei der Behörde registriert, gilt dies als Verwaltungsübertretung gemäß Wiener Bauordnung – und kann entsprechend verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Durch die verpflichtende digitale Registrierung kann die Behörde zudem auf Knopfdruck feststellen, für welche Objekte kein Bauwerksbuch vorliegt. Darüber hinaus bergen fehlende oder versäumte Überprüfungen erhebliche haftungsrechtliche Risiken: Kommt es zu Schäden oder sicherheitsrelevanten Vorfällen, kann das Fehlen eines ordnungsgemäß geführten Bauwerksbuchs zu zusätzlichen rechtlichen Folgen führen

Doch niemand muss diese Aufgabe alleine bewältigen. Als erfahrene Partner unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Bauwerksbuchs: Wir übernehmen die vollständige Ausarbeitung gemäß den gesetzlichen Vorgaben, damit Sie Zeit sparen, Rechtssicherheit gewinnen & Fristen zuverlässig einhalten!

Hier verlinken wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Bauwerksbuch seitens der Stadt Wien sowie ergänzende Erläuterungen der WKO Wirtschaftskammer.

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